Versorgung nach Mamma OP

Was kommt nach der Behandlung?
Wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist, beginnt eine Zeit, in der viele Patientinnen zunächst unsicher sind. Viele Fragen tauchen auf: Werde ich gesund bleiben? Wird die Behandlung langfristige Folgen haben? Was kann ich tun, um die weitere Genesung zu fördern und einen Rückfall zu vermeiden? Was geschieht, wenn ein Rückfall kommt? Wie kann ich wieder "normal" leben? Die Nachsorge hat in der Onkologie die Aufgabe, Krebspatientinnen und -patienten in dieser Zeit und auch langfristig umfassend zu unterstützen. Sie beinhaltet die Nachuntersuchungen, die psychische sowie soziale Betreuung und Begleitung, das Abwenden und Lindern erkrankungs- oder therapiebedingter Folgen sowie Rehabilitations-maßnahmen. Der Arzt ist in der Nachsorge Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der Erkrankung – auch dafür, wie enge Vertraute oder Familienmitglieder mit den Folgen der Erkrankung zurechtkommen können. Er sollte bei Bedarf an Psychologen oder Beratungsstellen verweisen können, die auf die Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind.
Rehabilitation
Um nach der ersten Behandlung körperlich wieder richtig fit zu werden und Langzeitfolgen der Behandlung möglichst vorzubeugen, haben fast alle Patientinnen im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag. Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken ("Nachsorgekliniken") oder ambulante Angebote, gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.
Vorbereitungen schon in der Klinik beginnen
Ob eine stationäre Rehabilitation sinnvoll ist und welche Ansprüche bestehen, lässt sich schon in der Klinik abklären. Die Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragstellung. Die Organisation übernehmen die Krankenversicherungen, unter Umständen auch die Rentenversicherungsträger. Seit 2002 gibt es für gesetzlich versicherte Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse oder der Rentenver-sicherung erfragt werden oder ist unter www.reha-servicestellen.de zu finden. Adresslisten und weitere Informationen im Internet bieten entweder die jeweilige Krankenversicherung oder die deutschen Rentenversicherer: Unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Stichwort Rehabilitation, sind die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten und weitere Organisationen gemeinsam erreichbar.
Nachsorgeuntersuchungen
Nach Abschluss der Behandlung, im Fall einer adjuvanten Chemotherapie spätestens sechs Monate nach der Operation, wird zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen geraten. Diese Untersuchungen zielen vor allem darauf, einen örtlich begrenzten Rückfall frühzeitig zu erkennen, ein so genanntes Lokalrezidiv, oder ein neues Karzinom in der anderen Brust. Die Nachsorgetermine dienen auch der Überwachung bezüglich möglicher Folgen und Nebenwirkungen der vorausgegangenen Tumorbehandlung. Eine intensive Suche nach Fernmetastasen bei beschwerde- und symptomfreien Patientinnen bringt dagegen nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse für die Behandlungsmöglichkeiten in der Regel keinen Vorteil.
Bei Metastasen ganz individuell vorgehen. Falls bei einer Patientin von vornherein Metastasen vorlagen oder im weiteren Verlauf eine Metastasierung eingetreten ist, müssen der Umfang und die Termine von Nachsorgeuntersuchungen der individuellen Situation angepasst werden; ein fester Zeitplan macht hier wenig Sinn.
Nachsorge nach Leitlinie
Zu Art und zeitlichen Abständen der empfohlenen Nachsorgeuntersuchungen geben die Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft einen Rahmen vor. In den ersten drei Jahren erfolgen die Untersuchungen alle drei Monate, im vierten und fünften Jahr alle sechs Monate. Nach fünf Jahren ohne Rückfall sind Kontrollen in jährlichen Abständen ausreichend.
Bei jedem Termin erkundigt sich der Arzt genau nach dem Befinden und führt eine körperliche Untersuchung durch. Dabei werden der Brustbereich, die Brustwand und die Lymphabflusswege der Brust abgetastet. Es wird überprüft, ob der Arm der operierten Seite möglicherweise durch eine Lymphstauung geschwollen, ob die Leber vergrößert ist und in welchem Zustand das Skelett ist. Nach brusterhaltender Operation wird die betroffene Brust in den ersten drei Jahren alle sechs Monate mammographiert, danach jährlich. Bei der nicht betroffenen Brust genügen von Anfang an jährliche Mammographien. Nur bei konkretem Verdacht auf eine Metastasierung werden weitergehende apparative und labormedizinische Untersuchungen durchgeführt. Mittlerweile gibt es Stimmen, die eine Intensivierung der Nachsorgeuntersuchungen fordern mit dem Argument, dass durch bessere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten eine Metastasierung heute doch früher zu erkennen und erfolgreicher zu behandeln sein müsste. Dies ist allerdings bisher nicht durch neue Studien belegt. Deshalb gilt weiterhin Zurückhaltung bei aufwändigen Untersuchungen oder Tumormarkerbe-stimmung ohne konkreten Anlass.
Was tun bei plötzlichen Beschwerden?
Selbstverständlich muss eine Patientin nicht bis zum nächsten festen Arzttermin warten, falls sie Veränderungen bemerkt oder unklare Beschwerden hat. Um ein gutes Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, empfehlen Frauenärzte die Selbstuntersuchung der Restbrust bzw. der zweiten Brust.
www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/brustkrebs/index.php
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