Zuzahlung und Aufzahlung bei Kompressionsstrümpfen – Welche Kosten muss ich selbst tragen?

Zuzahlung bei Kompressionsstrümpfen

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • 🧦 Medizinische Kompressionsstrümpfe gehören zu den Hilfsmitteln.
  • 💶 Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren ohne Zuzahlungsbefreiung beträgt die Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – nie mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
  • ➕ Eine Aufzahlung beziehungsweise Mehrkosten ist etwas anderes als die gesetzliche Zuzahlung.
  • 🏥 Die Krankenkasse übernimmt eine medizinisch notwendige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung.
  • 🎨 Wählen Sie darüber hinaus zusätzliche Komfort- oder Designmerkmale, können private Mehrkosten entstehen.
  • ❓ Fragen Sie vor jeder zusätzlichen Zahlung: „Ist das die gesetzliche Zuzahlung oder eine freiwillige Mehrleistung?“
  • 🧾 Lassen Sie sich Mehrkosten möglichst getrennt und nachvollziehbar ausweisen.

Kurz erklärt

Sie erhalten eine Verordnung für medizinische Kompressionsstrümpfe.

Im Sanitätshaus hören Sie:

„Sie müssen noch etwas dazu bezahlen.“

Doch was bedeutet das?

Es kann sich um zwei völlig unterschiedliche Kosten handeln:

Gesetzliche Zuzahlung

Sie ist gesetzlich geregelt.

oder

Aufzahlung beziehungsweise Mehrkosten

Diese entstehen zusätzlich, wenn Sie eine Versorgung wählen, die über die von der Krankenkasse finanzierte medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht.

Diese Begriffe sollten klar voneinander getrennt werden.

💚 Das Wichtigste für Betroffene

Fragen Sie immer: „Wofür genau bezahle ich diesen Betrag?“

So lässt sich schnell unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Zuzahlung oder um freiwillige Mehrkosten handelt.

Was ist die gesetzliche Zuzahlung?

Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt grundsätzlich:

10 Prozent

der Kosten,

mindestens:

5 Euro

und höchstens:

10 Euro.

Die Zuzahlung darf dabei nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.

Beispiel 1 – vereinfachte Beispielsituation

Die Versorgung kostet:

80 Euro

10 Prozent davon:

8 Euro

Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt:

8 Euro

Beispiel 2 – vereinfachte Beispielsituation

Die Versorgung kostet:

250 Euro

10 Prozent wären:

25 Euro

Die gesetzliche Zuzahlung ist jedoch begrenzt.

Sie zahlen deshalb:

10 Euro

Beispiel 3 – vereinfachte Beispielsituation

Das Hilfsmittel kostet:

4 Euro

Dann zahlen Sie nicht mindestens 5 Euro.

Die Zuzahlung kann niemals höher sein als die tatsächlichen Kosten.

Wer zahlt keine gesetzliche Zuzahlung?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei Hilfsmitteln grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Auch Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung erhalten.

Was ist die persönliche Belastungsgrenze?

Gesetzliche Zuzahlungen sollen Versicherte finanziell nicht unbegrenzt belasten.

Die allgemeine Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich:

2 Prozent

der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Für bestimmte schwerwiegend chronisch kranke Versicherte kann sie bei:

1 Prozent

liegen.

Ist die persönliche Grenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen für das Kalenderjahr beantragt werden.

Quittungen deshalb aufbewahren

Bewahren Sie Belege über gesetzliche Zuzahlungen auf.

Sie können benötigt werden, um gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, wann Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.

Was ist eine Aufzahlung?

Im Alltag wird häufig von:

Aufzahlung

gesprochen.

Im Hilfsmittelrecht wird oft der Begriff:

Mehrkosten

verwendet.

Damit sind zusätzliche Kosten gemeint, die entstehen, wenn Versicherte eine Versorgung wählen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht.

Ein einfaches Beispiel

Die Krankenkasse finanziert eine medizinisch geeignete Kompressionsversorgung.

Sie wünschen zusätzlich eine besondere kostenpflichtige Designausführung.

Dann kann gelten:

gesetzliche Zuzahlung

plus

freiwillige Mehrkosten.

Mehrkostenfrei heißt nicht kostenlos

Dieser Unterschied ist besonders wichtig.

Eine:

mehrkostenfreie Versorgung

kann trotzdem eine gesetzliche Zuzahlung verursachen.

Mehrkostenfrei bedeutet lediglich:

Sie bezahlen keine freiwillige zusätzliche Aufzahlung über die gesetzliche Zuzahlung hinaus.

Habe ich Anspruch auf eine Versorgung ohne freiwillige Mehrkosten?

Grundsätzlich ja.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Versorgung mit einem medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen Hilfsmittel.

Das bedeutet:

Eine therapeutisch geeignete Versorgung sollte nicht davon abhängig sein, dass Sie freiwillig zusätzliche Mehrkosten übernehmen.

Bedeutet das, dass die Krankenkasse nur das billigste Produkt bezahlt?

Nein.

Entscheidend ist nicht einfach der niedrigste Preis.

Die Versorgung muss:

  • medizinisch geeignet,
  • funktionsfähig,
  • ausreichend,
  • zweckmäßig
  • und wirtschaftlich

sein.

Eine billigere Versorgung, die medizinisch nicht geeignet ist, erfüllt diesen Anspruch nicht allein deshalb, weil sie günstiger ist.

Medizinische Notwendigkeit oder persönlicher Wunsch?

Das ist häufig die entscheidende Frage.

Medizinisch notwendig

Eine Eigenschaft wird benötigt, damit die Versorgung:

  • therapeutisch wirksam,
  • sicher,
  • tragbar
  • oder funktionell nutzbar

ist.

Persönlicher Wunsch

Eine Eigenschaft wird gewählt, obwohl auch ohne sie eine geeignete Kassenversorgung möglich wäre.

Beispiele können sein:

  • besondere Designoptionen,
  • bestimmte Komfortvarianten,
  • persönliche Präferenzen.

Medizinisch notwendige Zusätze sind keine Luxusleistung

Bei lymphologischen Kompressionsversorgungen können zusätzliche Eigenschaften medizinisch notwendig sein.

Dazu können je nach individueller Situation beispielsweise gehören:

  • besondere Befestigungslösungen,
  • Haftränder,
  • Reißverschlüsse,
  • spezielle Anpassungen,
  • besondere Maßanfertigungen.

Entscheidend ist nicht, ob etwas „extra“ aussieht.

Entscheidend ist:

Warum wird diese Eigenschaft benötigt?

Beispiel: Haftrand

Ein Haftrand wird benötigt, weil der Strumpf sonst ständig herunterrutscht und dadurch therapeutisch nicht zuverlässig getragen werden kann.

Dann handelt es sich möglicherweise um eine medizinisch begründete Eigenschaft.

Beispiel: Reißverschluss

Eine Person kann eine Kompressionsversorgung aufgrund einer funktionellen Einschränkung sonst nicht selbstständig anlegen.

Ein Reißverschluss ermöglicht erst die sichere Nutzung.

Auch hier kann eine medizinische Begründung relevant sein.

Beispiel: Sonderfarbe

Die medizinisch notwendige Versorgung ist gewährleistet.

Sie möchten zusätzlich eine kostenpflichtige Sonderfarbe.

Dann handelt es sich eher um eine persönliche Zusatzentscheidung.

Flachstrick – muss ich dafür immer draufzahlen?

Nein.

Eine flachgestrickte Kompressionsversorgung ist nicht automatisch eine private Zusatzleistung.

Wenn sie aufgrund:

  • der Körperform,
  • des Gewebes,
  • ausgeprägter Umfangsunterschiede,
  • Hautfalten
  • oder anderer medizinischer Faktoren

erforderlich ist, gehört diese Frage zunächst zur medizinischen Versorgung.

Maßanfertigung – automatisch Mehrkosten?

Ebenfalls nein.

Eine Maßversorgung kann erforderlich sein, wenn Seriengrößen keine geeignete Passform ermöglichen.

Eine Maßanfertigung ist deshalb nicht automatisch:

Luxus

oder

Wunschversorgung.

Was sind Festbeträge?

Für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie bestehen Festbeträge.

Sie begrenzen grundsätzlich die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb des entsprechenden Systems.

Die konkrete Vergütung kann zusätzlich durch Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bestimmt werden.

Für Betroffene bedeutet das jedoch nicht automatisch:

„Alles oberhalb des Festbetrags muss ich selbst zahlen.“

Zunächst muss geklärt werden, welche medizinisch notwendige Versorgung innerhalb des Versorgungsvertrags möglich ist.

Warum können sich Beträge zwischen Sanitätshäusern unterscheiden?

Hilfsmittel werden über Verträge zwischen:

  • Krankenkassen
  • und Leistungserbringern

abgegeben.

Nicht jedes Sanitätshaus hat deshalb mit jeder Krankenkasse dieselben Vertragsbedingungen.

Vor einer Versorgung kann die Frage sinnvoll sein:

„Sind Sie Vertragspartner meiner Krankenkasse?“

Muss mir das Sanitätshaus eine mehrkostenfreie Versorgung zeigen?

Eine geeignete medizinische Kassenversorgung ohne freiwillige Mehrkosten muss grundsätzlich möglich sein.

Wenn Ihnen ausschließlich Varianten mit zusätzlicher privater Zahlung angeboten werden, fragen Sie deshalb:

„Welche medizinisch geeignete Versorgung erhalten Sie für mich ohne freiwillige Mehrkosten?“

Was, wenn nur eine kostenpflichtige Variante angeboten wird?

Dann sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie zahlen müssen.

Fragen Sie:

  1. Welche Eigenschaft verursacht die Mehrkosten?
  2. Warum ist diese Eigenschaft notwendig?
  3. Gibt es eine geeignete Alternative ohne Mehrkosten?
  4. Falls nein: Warum nicht?
  5. Ist die medizinische Notwendigkeit dokumentiert?

„Die Krankenkasse zahlt das nicht“

Dieser Satz ist häufig zu ungenau.

Fragen Sie genauer:

  • Übernimmt die Krankenkasse die Versorgung grundsätzlich nicht?
  • Wird nur diese besondere Ausführung nicht bezahlt?
  • Besteht eine andere mehrkostenfreie Alternative?
  • Fehlt eine medizinische Begründung?
  • Handelt es sich um eine freiwillige Wunschleistung?

Erst dann wissen Sie, was tatsächlich gemeint ist.

Aufzahlung und Ablehnung sind nicht dasselbe

Aufzahlung

Eine Versorgung ist grundsätzlich möglich, Sie wählen aber eine zusätzliche beziehungsweise höherpreisige Variante.

Ablehnung

Die Krankenkasse lehnt eine beantragte Leistung oder Versorgungsform ab.

Bei einer echten Ablehnung kann unser Artikel helfen:

➡ Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt – Widerspruch richtig vorbereiten

Gesetzliche Zuzahlung und Mehrkosten auf der Rechnung

Idealerweise sollten Kosten nachvollziehbar getrennt dargestellt werden.

Zum Beispiel:

Gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro

Freiwillige Mehrkosten: 25 Euro

Gesamt:

35 Euro

Dann ist sofort sichtbar, welcher Betrag gesetzlich vorgeschrieben und welcher freiwillig ist.

Vorsicht beim Begriff „Eigenanteil“

Der Begriff:

Eigenanteil

wird im Alltag sehr unterschiedlich verwendet.

Er kann gemeint sein als:

  • gesetzliche Zuzahlung,
  • Mehrkosten,
  • private Zusatzleistung.

Fragen Sie deshalb immer nach einer genauen Aufschlüsselung.

Muss ich Mehrkosten schriftlich bestätigen?

Leistungserbringer müssen Versicherte über entstehende Mehrkosten informieren.

Unterschreiben Sie eine Mehrkostenerklärung deshalb nicht automatisch, sondern lesen Sie:

  • welche Leistung gewählt wird,
  • welcher zusätzliche Betrag entsteht,
  • warum er entsteht.

Vor der Unterschrift: fünf Fragen

1.

Ist dieser Betrag die gesetzliche Zuzahlung?

2.

Welche zusätzlichen Mehrkosten entstehen?

3.

Welche konkrete Eigenschaft verursacht sie?

4.

Gibt es eine geeignete mehrkostenfreie Versorgung?

5.

Warum ist die kostenpflichtige Variante für mich sinnvoll?

Was, wenn die teurere Versorgung medizinisch notwendig ist?

Dann sollte genau diese medizinische Notwendigkeit geklärt werden.

Möglicherweise helfen:

  • ärztliche Begründung,
  • genaue Verordnung,
  • Dokumentation früherer Passformprobleme,
  • Stellungnahme des Sanitätshauses.

Die Versorgung sollte dann nicht einfach als freiwilliger Komfortwunsch behandelt werden.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Eine Patientin erhält eine flachgestrickte Maßversorgung.

Das Sanitätshaus nennt:

45 Euro Eigenanteil.

Die Patientin fragt nach.

Die Aufschlüsselung ergibt:

  • 10 Euro gesetzliche Zuzahlung,
  • 35 Euro für eine freiwillig gewählte Sonderoption.

Jetzt kann sie entscheiden:

Möchte ich die Zusatzoption wirklich?

Vorher war das nicht erkennbar.

Ein zweites Beispiel

Eine Patientin benötigt aufgrund wiederkehrender Druckstellen eine besondere Anpassung.

Das Sanitätshaus möchte dafür zusätzliche Kosten berechnen.

Dann sollte geklärt werden:

Ist diese Anpassung medizinisch notwendig?

Wenn ja, sollte die medizinische Begründung dokumentiert und gegebenenfalls mit Krankenkasse und verordnender Praxis geklärt werden.

Zuzahlungsbefreit – bedeutet das auch keine Mehrkosten?

Nein.

Eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen bedeutet nicht automatisch, dass alle freiwilligen Zusatzleistungen kostenlos werden.

Die Zuzahlungsbefreiung betrifft gesetzliche Zuzahlungen.

Freiwillige Mehrkosten sind davon zu unterscheiden.

Heilmittel und Hilfsmittel nicht verwechseln

Bei:

Kompressionsstrümpfen

sprechen wir über Hilfsmittel.

Bei:

Manueller Lymphdrainage

sprechen wir über Heilmittel.

Für Heilmittel gelten andere Zuzahlungsregeln.

Deshalb sollten Rechnungen für Physiotherapie und Kompressionsversorgung nicht miteinander verglichen werden.

Privat versichert?

Dieser Artikel beschreibt vor allem die gesetzliche Krankenversicherung.

Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Kostenübernahme insbesondere nach:

  • Tarif,
  • Versicherungsvertrag,
  • vereinbarten Leistungsbedingungen.

Die hier genannten gesetzlichen GKV-Zuzahlungsgrenzen gelten dort nicht automatisch.

Checkliste vor einer Aufzahlung

  • Ist das die gesetzliche Zuzahlung?
  • Wie hoch sind zusätzliche Mehrkosten?
  • Wofür genau entstehen sie?
  • Gibt es eine geeignete Versorgung ohne Mehrkosten?
  • Ist die kostenpflichtige Eigenschaft medizinisch notwendig?
  • Wurde die medizinische Notwendigkeit dokumentiert?
  • Habe ich die Kosten vorab verstanden?
  • Ist das Sanitätshaus Vertragspartner meiner Krankenkasse?
  • Erhalte ich eine getrennte Kostenaufstellung?
  • Bewahre ich die Quittung über die gesetzliche Zuzahlung auf?

Häufige Fragen

Warum soll ich trotz Zuzahlungsbefreiung für Kompressionsstrümpfe zahlen?

Eine gültige Befreiung betrifft die gesetzliche Zuzahlung, nicht automatisch freiwillig gewählte Extras. Lassen Sie zunächst klären, welcher Kostenanteil gemeint ist. Zeigen Sie den Befreiungsnachweis und fragen Sie nach einer schriftlichen Aufschlüsselung. Falls trotzdem eine gesetzliche Zuzahlung verlangt wird, bitten Sie Ihre Krankenkasse um Prüfung. Eine medizinisch notwendige Leistung sollte nicht ohne Klärung als freiwilliges Extra abgerechnet werden.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Kompressionsstrümpfe?

Für Erwachsene in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Befreiung: grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.

Muss ich bei Maßanfertigung grundsätzlich mehr bezahlen?

Nein. Eine medizinisch notwendige Maßversorgung ist nicht automatisch eine freiwillige Zusatzleistung.

Ist Flachstrick immer kostenpflichtig?

Nein. Entscheidend ist, ob die Versorgung medizinisch notwendig ist.

Muss ich eine freiwillige Aufzahlung akzeptieren?

Nein. Lassen Sie sich erklären, welche medizinisch geeignete mehrkostenfreie Versorgung zur Verfügung steht.

Muss ich für eine besondere Farbe zahlen?

Das kann je nach Hersteller und Vertrag unterschiedlich sein. Eine rein ästhetische Sonderauswahl kann freiwillige Mehrkosten verursachen.

Was bedeutet „mehrkostenfrei“?

Dass keine freiwilligen Zusatzkosten entstehen. Die gesetzliche Zuzahlung kann trotzdem anfallen.

Gelten 5 bis 10 Euro pro Strumpf oder pro Versorgung?

Das Gesetz knüpft an jedes abgegebene Hilfsmittel an, nicht pauschal an jedes Rezept. Ob Ihre Versorgung als Paar, Einzelstrumpf oder Strumpfhose abgerechnet wird, lassen Sie sich anhand der konkreten Abrechnungsposition erklären. Aus „5 bis 10 Euro“ lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres der Gesamtbetrag für mehrere Hilfsmittel berechnen.

Kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

Ja, wenn Ihre gesetzlichen Zuzahlungen die persönliche jährliche Belastungsgrenze erreichen und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zählen freiwillige Mehrkosten zur Belastungsgrenze?

Freiwillige Mehrkosten sind nicht dasselbe wie gesetzliche Zuzahlungen. Für die Belastungsgrenze sind die gesetzlich relevanten Zuzahlungen maßgeblich.

Was mache ich, wenn eine medizinisch notwendige Versorgung nur gegen Aufzahlung angeboten wird?

Fragen Sie zunächst nach der medizinisch geeigneten mehrkostenfreien Versorgung. Besteht diese nach Ihrer Situation nicht, sollte die medizinische Notwendigkeit der gewünschten Ausführung konkret geklärt und dokumentiert werden.

Vor der Bestellung eine schriftliche Kostenaufteilung verlangen

Lassen Sie gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten getrennt ausweisen. Fragen Sie ausdrücklich nach einer medizinisch geeigneten Versorgung ohne freiwillige Mehrkosten. Bewahren Sie Quittungen über gesetzliche Zuzahlungen für eine mögliche Befreiung auf. Vereinbaren Sie Extras erst, wenn Preis und Nutzen verständlich erklärt wurden. Eine konkrete Formulierung für den Termin: „Bitte nennen Sie mir getrennt die gesetzliche Zuzahlung und die freiwilligen Mehrkosten. Welche geeignete Versorgung ist ohne Mehrkosten erhältlich, und weshalb wird mir diese Zusatzoption angeboten?“ Notieren Sie Ansprechpartner, Datum und Antwort, damit Sie eine offene Frage anschließend mit der Krankenkasse klären können.

Praktische Orientierung der Redaktion; kein individueller Therapieplan.

Weiterführende Artikel

➡ Heilmittel und Hilfsmittel bei Lymphödem oder Lipödem

➡ Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt – Widerspruch richtig vorbereiten

➡ Kompressionsversorgung richtig messen

➡ Kompressionsstrumpf schneidet ein

➡ Therapieziele bei Lymphödem oder Lipödem

Quellen und Einordnung

Gesetzliche Grundlagen: § 33 SGB V – Hilfsmittel, § 61 SGB V – Höhe der Zuzahlung und § 127 SGB V – Beratung über Versorgung und Mehrkosten. Die konkrete Abrechnung sollte mit dem Leistungserbringer und der Krankenkasse geklärt werden.

Die praktischen Checklisten dienen der Umsetzung im Alltag. Sie sind keine eigenständig untersuchten Behandlungsverfahren.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anschließend von O. Rothhardt, Inhaber der Website, umfassend auf Richtigkeit geprüft und aktualisiert.

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