Im Alltag werden häufig alle medizinischen Verordnungen einfach als „Rezept“ bezeichnet.
Dabei macht das deutsche Gesundheitssystem einen wichtigen Unterschied zwischen:
und
Das klingt zunächst bürokratisch, ist für Menschen mit Lymphödem oder Lipödem aber praktisch relevant.
Denn:
Manuelle Lymphdrainage ist kein Hilfsmittel.
Und:
Ein Kompressionsstrumpf ist kein Heilmittel.
Beide können Teil derselben Behandlung sein – werden aber unterschiedlich verordnet und organisiert. Die Heilmittelversorgung wird über die Heilmittel-Richtlinie geregelt; für Hilfsmittel gibt es eine eigene Hilfsmittel-Richtlinie und das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. KBV - Startseite
Eine gute Versorgung besteht oft aus mehreren Bausteinen. Wenn Sie wissen, ob Sie gerade über ein Heilmittel oder ein Hilfsmittel sprechen, werden Arztgespräch, Physiotherapie, Sanitätshaus und Krankenkasse deutlich leichter verständlich.
Heilmittel sind medizinische Leistungen, die von dafür qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden.
Die KBV nennt innerhalb der Physiotherapie beispielsweise:
Für Menschen mit Lymphödem ist vor allem die Manuelle Lymphdrainage bekannt.
Aber auch andere physiotherapeutische Maßnahmen können je nach individueller Situation relevant sein.
Hilfsmittel sind medizinische Produkte, die einen therapeutischen Zweck erfüllen beziehungsweise eine Behandlung sichern, Behinderung ausgleichen oder deren Folgen vermindern können.
Die Hilfsmittel-Richtlinie regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die vertragsärztliche Verordnung von Hilfsmitteln. Gemeinsamer Bundesausschuss
Für die lymphologische Versorgung besonders wichtig ist die Produktgruppe 17 – Hilfsmittel zur Kompressionstherapie des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu gehören unter anderem medizinische Kompressionsstrümpfe für Beine und Arme. Hilfsmittelverzeichnis
Jemand behandelt Sie.
Zum Beispiel:
Manuelle Lymphdrainage.
Sie erhalten ein medizinisches Produkt.
Zum Beispiel:
Kompressionsstrumpf.
Diese Unterscheidung ist vereinfacht, hilft im Alltag aber sehr gut.
Die Manuelle Lymphdrainage – kurz MLD – gehört zum Bereich Physiotherapie.
Sie wird ärztlich verordnet und von entsprechend qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt. Die Heilmittel-Richtlinie beziehungsweise der Heilmittelkatalog bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen solche Behandlungen verordnet werden können. KBV - Startseite
Die KBV nennt für Heilmittel das:
Auf dieser Verordnung werden unter anderem Angaben gemacht zu:
Für Betroffene ist wichtig:
Sie müssen diese Felder nicht selbst ausfüllen.
Es kann aber hilfreich sein zu verstehen, warum eine Physiotherapiepraxis manchmal Rückfragen zur Verordnung stellt.
Die Diagnosegruppe stammt aus dem Heilmittelkatalog.
Sie ordnet die Erkrankung einer bestimmten Gruppe zu, für die bestimmte Heilmittel vorgesehen sind.
Zusätzlich muss eine behandlungsrelevante Diagnose als ICD-10-Code angegeben werden. KBV - Startseite
Die Leitsymptomatik beschreibt, welche funktionelle oder strukturelle Beeinträchtigung behandelt werden soll.
Die KBV bezeichnet diese Angabe auf der Heilmittelverordnung als verpflichtend. Sie kann aus den vorgesehenen Angaben des Heilmittelkatalogs ausgewählt oder unter bestimmten Voraussetzungen patientenindividuell formuliert werden. KBV - Startseite
Vereinfacht:
Die Diagnose beantwortet:
„Welche Erkrankung liegt vor?“
Die Leitsymptomatik beantwortet:
„Was soll therapeutisch verbessert werden?“
Seit dem 1. Oktober 2024 kann Manuelle Lymphdrainage in geeigneten Fällen auch ohne die frühere feste Zeitangabe:
verordnet werden. KBV - Startseite
Dann kann auf der Verordnung schlicht:
stehen.
Welche Behandlungszeit fachlich notwendig ist, entscheidet in diesem Fall die Physiotherapeutin beziehungsweise der Physiotherapeut. KBV - Startseite
Nein.
Die KBV stellt ausdrücklich klar, dass auf die Zeitvorgabe nur verzichtet werden kann, wenn der angegebene ICD-10-Code auch das Ödemstadium klassifiziert und damit die Voraussetzungen für diese Verordnungsform erfüllt. KBV - Startseite
Beispiel aus der KBV-Information:
I89.04 – Lymphödem an sonstiger Lokalisation, Stadium II. KBV - Startseite
Die Praxissoftware zeigt die entsprechende Möglichkeit bei geeigneten Codes an.
Nach der seit Oktober 2024 geltenden Klarstellung ist bei der Verordnung von MLD keine zusätzliche Angabe der zu behandelnden Körperteile erforderlich. Damit sollten unnötige Rückfragen und nachträgliche Änderungen reduziert werden. KBV - Startseite
Wenn die Voraussetzungen für eine MLD-Verordnung ohne Zeitvorgabe erfüllt sind, entscheidet die behandelnde Physiotherapeutin beziehungsweise der behandelnde Physiotherapeut über die benötigte Dauer. KBV - Startseite
Das bedeutet nicht:
Jede Behandlung dauert automatisch 60 Minuten.
Die Dauer soll sich am individuellen therapeutischen Bedarf orientieren.
Die KBV beschreibt zusätzlich die Verordnungsmöglichkeit:
„MLD + Kompressionsbehandlung“. KBV - Startseite
Dabei ist wichtig:
Eine physiotherapeutische Kompressionsbehandlung beziehungsweise Bandagierung ist etwas anderes als die dauerhafte Versorgung mit einem medizinischen Kompressionsstrumpf.
Der Strumpf selbst ist ein Hilfsmittel.
Auf einer Heilmittelverordnung kann beispielsweise stehen:
1–3 × wöchentlich.
Die KBV beschreibt diese Therapiespanne grundsätzlich als Orientierung. Ärztinnen und Ärzte können in medizinisch begründeten Fällen davon abweichen. Therapeutinnen und Therapeuten sind an die ärztlich angegebene Therapiespanne gebunden und benötigen für Abweichungen eine Abstimmung mit der verordnenden Praxis. KBV - Startseite
Nach den aktuellen Heilmittelregeln muss eine Behandlung grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.
Wenn medizinisch ein schnellerer Start erforderlich ist, kann auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf gekennzeichnet werden. KBV - Startseite
Der Heilmittelkatalog nennt für Diagnosegruppen eine sogenannte:
orientierende Behandlungsmenge.
Sie beschreibt eine Größenordnung, innerhalb derer das Behandlungsziel typischerweise erreicht werden soll.
Wichtig:
Das bedeutet nicht, dass nach Erreichen dieser Zahl zwangsläufig Schluss sein muss.
Die KBV stellt ausdrücklich fest, dass die Heilmittel-Richtlinie keine zwingende Behandlungspause vorsieht und eine medizinisch erforderliche Fortsetzung möglich ist. KBV - Startseite
Genau.
Die Aussage:
„Nach X Behandlungen müssen Sie erst einmal mehrere Wochen pausieren.“
lässt sich so pauschal nicht aus der aktuellen Heilmittel-Richtlinie ableiten.
Die KBV erklärt ausdrücklich, dass keine zwingende Behandlungspause definiert ist. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Therapie auch über die orientierende Behandlungsmenge hinaus fortgesetzt werden. KBV - Startseite
Manche Erkrankungen verursachen schwere dauerhafte funktionelle oder strukturelle Beeinträchtigungen und benötigen langfristig Heilmittel.
Dafür gibt es den:
Liegt die entsprechende Diagnose aus der Diagnoseliste vor – oder wurde ein individueller langfristiger Heilmittelbedarf von der Krankenkasse genehmigt –, gelten besondere Verordnungsregeln. Unter anderem können Verordnungen für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden. KBV - Startseite
Nicht immer.
Die KBV unterscheidet zwischen:
Ist eine Erkrankung beziehungsweise Diagnose bereits regelhaft gelistet und stimmen die notwendigen Kriterien, ist dies eine andere Situation als ein individueller Antrag.
Der besondere Verordnungsbedarf betrifft bestimmte Erkrankungen, bei denen häufig eine intensive Heilmittelbehandlung notwendig ist.
Für Ärztinnen und Ärzte ist dabei wichtig, dass entsprechende Verordnungskosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen besonders berücksichtigt beziehungsweise aus dem relevanten ärztlichen Verordnungsvolumen herausgerechnet werden. KBV - Startseite
Für Betroffene bedeutet das nicht:
„Ich habe Anspruch auf unbegrenzt viele Behandlungen.“
Die Behandlung muss weiterhin medizinisch erforderlich und korrekt verordnet sein.
Nach der aktuell geltenden Regelung sind Lipödeme der Stadien I bis III weiterhin als besonderer Verordnungsbedarf berücksichtigt.
Diese Regelung wurde bis zum:
verlängert. KBV - Startseite
Das ist eine zeitabhängige Regelung, die künftig erneut geändert werden kann.
Deshalb sollte bei späterer Nutzung des Artikels die Aktualität dieses Abschnitts regelmäßig geprüft werden.
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt.
betrifft dauerhaft schwere funktionelle beziehungsweise strukturelle Schädigungen und kann besondere Verordnungsmöglichkeiten ermöglichen. KBV - Startseite
ist insbesondere für die vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung relevant und wird anhand einer eigenen Diagnoseliste bestimmt. KBV - Startseite
Im Alltag können beide dazu führen, dass umfangreichere Heilmittelverordnungen möglich sind – rechtlich und organisatorisch sind es aber unterschiedliche Kategorien.
Bei langfristigem Heilmittelbedarf beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen eines besonderen Verordnungsbedarfs können Heilmittelverordnungen auf eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen ausgelegt werden. KBV - Startseite
Wie viele Einheiten daraus konkret entstehen, hängt unter anderem von:
ab.
Die Heilmittel-Richtlinie verwendet außerdem den Begriff:
Verordnungsfall.
Er dient nach Darstellung der KBV insbesondere dazu, innerhalb des Verordnungssystems die orientierende Behandlungsmenge zu berücksichtigen.
Ein Verordnungsfall endet sechs Monate nach dem letzten Verordnungsdatum, sofern in diesem Zeitraum keine weitere Verordnung wegen derselben Erkrankung durch dieselbe verordnende Praxis ausgestellt wird. KBV - Startseite
Für Patientinnen und Patienten ist dieser Begriff meist weniger wichtig als für die Praxissoftware.
Bei Lymphödem oder Lipödem können insbesondere medizinische Kompressionsprodukte relevant sein.
Der GKV-Spitzenverband führt in der Produktgruppe 17 unter anderem:
Welche konkrete Versorgung medizinisch erforderlich ist, hängt von Diagnose, Körperregion, Gewebe und individueller Situation ab.
Für medizinische Kompressionsstrümpfe benötigen Sie deshalb nicht dieselbe Heilmittelverordnung wie für MLD.
Die Versorgung fällt in den Bereich der Hilfsmittel, der über die Hilfsmittel-Richtlinie und das Hilfsmittelverzeichnis geregelt wird. Gemeinsamer Bundesausschuss
Das erklärt, warum häufig andere Abläufe gelten:
Arztpraxis → Verordnung → Sanitätshaus/Leistungserbringer → gegebenenfalls Krankenkasse.
Nein, nicht pauschal.
Der G-BA weist darauf hin, dass keine generelle Verordnungspflicht für alle Hilfsmittel besteht und je nach Versorgung beziehungsweise Kassenvertrag unterschiedliche Genehmigungsabläufe gelten können. In vielen Fällen kann eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich sein. Gemeinsamer Bundesausschuss
Deshalb können sich Abläufe zwischen:
unterscheiden.
Eine gute Hilfsmittelverordnung sollte die medizinisch erforderliche Versorgung nachvollziehbar machen.
Je spezieller eine Versorgung ist, desto wichtiger können Angaben sein zu:
Welche Angaben für eine konkrete Versorgung notwendig sind, sollte im Zweifel mit der verordnenden Praxis und dem zuständigen Leistungserbringer abgestimmt werden.
Ob eine bestimmte Strickart beziehungsweise Produktart medizinisch erforderlich ist, sollte aus der individuellen Versorgungssituation begründet werden.
Entscheidend ist nicht:
„Was wird immer bei dieser Diagnose gemacht?“
sondern:
„Welche Versorgung braucht diese konkrete Person?“
Das Hilfsmittelverzeichnis führt Produkte und Produktgruppen, ersetzt aber nicht die individuelle medizinische Auswahl. Hilfsmittelverzeichnis
Auch das hängt von:
ab.
Eine Maßversorgung kann notwendig sein, wenn Standardgrößen die medizinisch erforderliche Passform nicht gewährleisten.
Die Entscheidung sollte fachlich begründet werden und nicht allein nach persönlicher Vorliebe erfolgen.
Typischer Ablauf bei einer Kompressionsversorgung:
Die medizinische Notwendigkeit wird festgestellt.
Zum Beispiel ein Sanitätshaus übernimmt Beratung und Vermessung.
Je nach Krankenkasse beziehungsweise Versorgung kann eine Kostenfreigabe notwendig sein. Gemeinsamer Bundesausschuss
Gerade dieser letzte Punkt ist wichtig.
Eine Kostenübernahme bedeutet nicht automatisch, dass die Versorgung technisch perfekt sitzt.
Achten Sie nach Erhalt auf:
Probleme sollten möglichst früh beim Versorgungsteam angesprochen werden.
Zunächst sollte geklärt werden:
Was genau wurde abgelehnt?
Zum Beispiel:
Bitten Sie um eine nachvollziehbare Begründung und besprechen Sie mit:
welche Informationen oder medizinischen Begründungen gegebenenfalls fehlen.
Entscheidungen zur Kostenübernahme können sich auf formale, vertragliche oder medizinische Aspekte beziehen.
Deshalb sollten Sie bei einer Ablehnung nicht allein aus dem Wort:
„abgelehnt“
schlussfolgern, dass Ihre Beschwerden oder Ihr Bedarf grundsätzlich nicht ernst genommen werden.
Zuerst den konkreten Ablehnungsgrund klären.
Das ist kein Widerspruch.
Die beiden Maßnahmen haben unterschiedliche Rollen:
therapeutische Behandlung.
medizinisches Hilfsmittel für den Alltag beziehungsweise die langfristige Versorgung.
Beim Lymphödem kann Kompression ein zentraler Bestandteil des längerfristigen Managements sein; MLD wird je nach individueller Indikation zusätzlich eingesetzt.
Nein.
Eine Lymphödemdiagnose bedeutet nicht automatisch:
„MLD für immer.“
Die medizinische Notwendigkeit hängt von:
ab.
Die Heilmittelregeln ermöglichen eine langfristige Versorgung bei entsprechenden Diagnosen, schreiben aber nicht vor, dass jede Person dauerhaft dieselbe Therapie erhalten muss. KBV - Startseite
Auch hier gilt:
Nein, nicht automatisch.
Dass Lipödemdiagnosen unter bestimmten Voraussetzungen einen besonderen Verordnungsbedarf begründen können, bedeutet nicht, dass MLD bei jeder Person zwingend die richtige Behandlung ist. Die konkrete Heilmittelverordnung richtet sich nach der medizinischen Indikation. KBV - Startseite
Dieser Unterschied ist besonders wichtig.
Die Diagnose kann ermöglichen, dass langfristige Heilmittelverordnungen leichter beziehungsweise umfangreicher ausgestellt werden.
Trotzdem muss die Ärztin oder der Arzt beurteilen:
Ist das Heilmittel aktuell medizinisch notwendig?
Die Verordnung bleibt eine medizinische Entscheidung.
Auf der Heilmittelverordnung kann auch ein Hausbesuch vermerkt werden.
Die KBV nennt den Hausbesuch als gesonderte Angabe auf der Verordnung. KBV - Startseite
Er sollte aber nicht allein aus Bequemlichkeit angekreuzt werden, sondern muss medizinisch beziehungsweise nach den geltenden Voraussetzungen begründet sein.
Die Arztpraxis kann auf der Heilmittelverordnung einen Therapiebericht anfordern.
Die Therapeutin oder der Therapeut kann dann Informationen zum Verlauf beziehungsweise Behandlungsergebnis an die verordnende Praxis zurückgeben. KBV - Startseite
Das kann besonders hilfreich sein, wenn Therapieziele oder die weitere Behandlungsplanung überprüft werden sollen.
Die KBV beschreibt die Angabe konkreter Therapieziele auf dem Formular als freiwillig. KBV - Startseite
Trotzdem können klare Therapieziele für die Zusammenarbeit sehr hilfreich sein.
Zum Beispiel:
Schwellung kontrollieren
Beweglichkeit verbessern
Spannungsgefühl reduzieren
Dazu passt unser vorheriger Artikel:
➡ Therapieziele bei Lymphödem oder Lipödem
Bevor Sie die Praxis verlassen, kann ein kurzer Blick helfen:
Sie müssen nicht die gesamte Heilmittel-Richtlinie kontrollieren.
Bei Kompressionsversorgung beispielsweise:
Unklarheiten besser vor der Anfertigung klären.
Ein Beispiel:
„Mein Physiotherapeut hat gesagt, ich brauche neue Strümpfe.“
Die Physiotherapie kann eine Passformproblematik erkennen.
Die medizinische Kompressionsversorgung selbst gehört jedoch in den Hilfsmittelbereich und folgt einem anderen Verordnungsweg. Gemeinsamer Bundesausschuss
Solche Aussagen sollten genauer geprüft werden.
Die Heilmittel-Richtlinie kennt:
Sie kennt aber keine allgemeine starre Regel, nach der jede betroffene Person nach einer bestimmten Zahl von Terminen zwingend eine Pause einlegen muss. KBV - Startseite
Auch das stimmt so nicht.
Ein besonderer Verordnungsbedarf erleichtert bestimmte Aspekte der vertragsärztlichen Verordnung beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Ob eine konkrete therapeutische Maßnahme medizinisch erforderlich ist, bleibt davon getrennt zu beurteilen. KBV - Startseite
Das kommt leider vor.
Versuchen Sie zunächst zu klären:
Dann sind insbesondere verordnende Praxis und Physiotherapiepraxis beteiligt.
Dann spielen verordnende Praxis, Leistungserbringer und gegebenenfalls Krankenkasse eine Rolle.
Viele Missverständnisse entstehen, weil über unterschiedliche Versorgungswege gesprochen wird.
Therapeutische Leistung, etwa MLD.
Medizinisches Produkt, etwa Kompressionsstrumpf.
Verordnung für Heilmittel. KBV - Startseite
Diagnoseschlüssel.
Einordnung im Heilmittelkatalog.
Therapeutisch relevante Beeinträchtigung.
Besondere Regelung bei schweren dauerhaften Schädigungen. KBV - Startseite
Besondere Regelung für bestimmte Erkrankungen, insbesondere relevant für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arztpraxis. KBV - Startseite
Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes mit unterschiedlichen Produktgruppen, darunter Kompressionstherapie. Hilfsmittelverzeichnis
Ja. Die KBV ordnet die Manuelle Lymphdrainage dem Heilmittelbereich Physiotherapie zu. KBV - Startseite
Nein. Medizinische Kompressionsstrümpfe gehören zu den Hilfsmitteln. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis führt sie in der Produktgruppe 17 für Kompressionstherapie. Hilfsmittelverzeichnis
Nein. Seit Oktober 2024 kann bei geeigneten ICD-10-Diagnosen mit ausgewiesenem Ödemstadium MLD auch ohne feste Zeitvorgabe verordnet werden. Dann entscheidet die Physiotherapie über die erforderliche Behandlungsdauer. KBV - Startseite
Nicht pauschal. Die KBV stellt ausdrücklich klar, dass die Heilmittel-Richtlinie keine zwingende Behandlungspause definiert. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Therapie über die orientierende Behandlungsmenge hinaus fortgeführt werden. KBV - Startseite
Er betrifft bestimmte schwere und dauerhafte funktionelle beziehungsweise strukturelle Schädigungen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen können Heilmittelverordnungen beispielsweise für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden. KBV - Startseite
Bestimmte Lipödemdiagnosen gelten aktuell als besonderer Verordnungsbedarf. Die entsprechende Regelung ist nach aktueller KBV-Information bis 31. Dezember 2027 verlängert. Sie betrifft insbesondere die Berücksichtigung der Verordnungskosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und bedeutet nicht automatisch einen unbegrenzten Therapieanspruch. KBV - Startseite
Ja. Physiotherapeutische Heilmittel und medizinische Hilfsmittel laufen über unterschiedliche Versorgungswege und Richtlinien. KBV - Startseite
Nicht zwangsläufig. Der konkrete Ablauf hängt von Versorgung und Krankenkasse ab. Der G-BA weist darauf hin, dass bei Hilfsmitteln keine generelle einheitliche Verordnungspflicht besteht und in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich sein kann. Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Physiotherapie kann wichtige Beobachtungen zur Versorgung beitragen. Die Verordnung und Versorgung eines medizinischen Hilfsmittels folgt jedoch den dafür vorgesehenen Hilfsmittelregelungen und ist von der Heilmittelbehandlung zu unterscheiden. Gemeinsamer Bundesausschuss
Viele Probleme bei der Versorgung entstehen nicht deshalb, weil eine Behandlung grundsätzlich nicht möglich wäre.
Sondern weil Begriffe durcheinandergeraten:
Heilmittel.
Hilfsmittel.
Langfristiger Bedarf.
Besonderer Verordnungsbedarf.
Genehmigung.
Wer diese Grundbegriffe kennt, kann wesentlich gezielter fragen:
„Brauche ich hier eine Heilmittelverordnung – oder sprechen wir über ein Hilfsmittel?“
Diese eine Frage kann im Alltag bereits viel Verwirrung vermeiden.
➡ Arzttermine mit Lymphödem oder Lipödem
➡ Arztberichte und Befunde verstehen
➡ Therapieziele bei Lymphödem oder Lipödem
➡ Therapieerfolg messen
➡ Kompressionsversorgung richtig messen
➡ Manuelle Lymphdrainage
➡ Kompression im Alltag
➡ Lymphdrainage-Tagebuch
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