Viele Menschen mit Lymphödem oder Lipödem fragen sich, ob sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark die Erkrankung den Alltag und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.
Dafür wird im Antragsverfahren ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.
Jeder Antrag wird individuell geprüft. Eine sorgfältige Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen und aktuelle ärztliche Unterlagen können das Verfahren unterstützen.
Der GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Einschränkungen die Teilhabe am Leben beeinflussen.
Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
Mehrere Erkrankungen können gemeinsam bewertet werden. Die Einzelwerte werden dabei nicht einfach addiert, sondern in einer Gesamtbewertung berücksichtigt.
Zuständig ist in Deutschland in der Regel das jeweilige Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Diese prüft unter anderem:
Für den Antrag können hilfreich sein:
✔ aktuelle Arztberichte
✔ Befunde von Fachärztinnen und Fachärzten
✔ Krankenhaus- oder Reha-Berichte
✔ Nachweise über Kompressionstherapie
✔ Berichte zur Manuellen Lymphdrainage
✔ Dokumentation der Beschwerden
Nach Eingang des Antrags:
Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können – abhängig vom Einzelfall und den geltenden Fristen – Rechtsmittel möglich sein.
Je nach festgestelltem GdB und eventuell zuerkannten Merkzeichen können sich unterschiedliche Nachteilsausgleiche ergeben, beispielsweise:
Welche Leistungen tatsächlich in Betracht kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
☐ Aktuelle Befunde sammeln
☐ Beschwerden dokumentieren
☐ Therapien auflisten
☐ Antrag vollständig ausfüllen
☐ Kopien wichtiger Unterlagen anfertigen
☐ Fristen beachten
☐ Bescheid sorgfältig prüfen
Nein. Die Diagnose allein führt nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis. Entscheidend sind die individuellen funktionellen Einschränkungen und die Bewertung im Einzelfall.
Eine notwendige und regelmäßige Therapie kann ein Hinweis auf den Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung sein. Die Gesamtbewertung erfolgt jedoch immer individuell.
Je vollständiger und aktueller die medizinischen Unterlagen sind, desto besser kann die Behörde Ihre gesundheitliche Situation beurteilen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, bestehen je nach Bescheid und geltenden Fristen rechtliche Möglichkeiten, diese überprüfen zu lassen.
Viele Mitglieder berichten, dass eine gute Vorbereitung des Antrags hilfreich war. Besonders häufig genannt werden aktuelle Facharztberichte, eine nachvollziehbare Beschreibung der Alltagsbelastungen sowie eine Übersicht über Therapien und Behandlungen. Einige Mitglieder schildern außerdem, dass sie nach einer Ablehnung weitere medizinische Unterlagen nachgereicht oder Rechtsmittel genutzt haben. Die Erfahrungen zeigen, dass jeder Fall individuell bewertet wird.
➡ Arbeiten mit Lymphödem oder Lipödem
➡ Rehabilitation nach einer Operation
➡ Pflegegrad bei Lymphödem oder Lipödem (geplant)
➡ Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung (geplant)
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