Juni 2026
Für Menschen mit Lymphödem und die behandelnden Fachkräfte gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Die lang erwartete S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Lymphödeme befindet sich in der finalen Phase und soll die Versorgung von Millionen Betroffenen nachhaltig verbessern. Die neue Leitlinie wird den höchsten wissenschaftlichen Standard in Deutschland darstellen und erstmals die gesamte Versorgungskette umfassend abbilden.
Die bisherige S2k-Leitlinie dient seit Jahren als Grundlage für die Diagnostik und Behandlung von Lymphödemen. Im Rahmen eines durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geförderten Projekts wird sie nun zu einer evidenzbasierten S3-Leitlinie weiterentwickelt. Die Arbeiten laufen seit 2023 und sollen 2026 abgeschlossen werden.
Besonders wichtig: Die neue Leitlinie berücksichtigt nicht nur die Behandlung des bestehenden Lymphödems, sondern auch Prävention, Früherkennung, Rehabilitation, Nachsorge und psychosoziale Aspekte. Damit entsteht erstmals ein umfassender Leitfaden für alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen.
Experten erwarten, dass die neue Leitlinie stärkere Empfehlungen für eine standardisierte Diagnostik und eine evidenzbasierte Versorgung enthalten wird. Ziel ist es, regionale Unterschiede in der Behandlung zu reduzieren und die Versorgung für Betroffene transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
Im Fokus stehen unter anderem:
Auch künftig bleibt die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) die wichtigste Säule der Lymphödem-Behandlung. Dazu gehören:
Aktuelle Fachveröffentlichungen betonen weiterhin die große Bedeutung einer konsequenten Kombination dieser Therapiebausteine. Gleichzeitig gewinnt die Schulung der Betroffenen zunehmend an Bedeutung, um die Therapie langfristig erfolgreich umzusetzen.
Neben der konservativen Therapie werden auch chirurgische Behandlungsmöglichkeiten zunehmend wissenschaftlich untersucht. Mikrochirurgische Verfahren wie lymphovenöse Anastomosen (LVA) oder Lymphknotentransfers gewinnen an Bedeutung, insbesondere bei ausgewählten Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenen oder therapieresistenten Verläufen. Die neue Leitlinie wird voraussichtlich auch hierzu klarere Empfehlungen enthalten.
Schätzungen zufolge leben allein in Deutschland rund 4,5 Millionen Menschen mit einem Lymphödem oder lymphologischen Folgeerkrankungen. Die Erkrankung führt häufig zu chronischen Schwellungen, Bewegungseinschränkungen und einer verminderten Lebensqualität. Umso wichtiger ist eine hochwertige und wohnortnahe Versorgung.
Die bevorstehende Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie gilt als einer der wichtigsten Fortschritte in der deutschen Lymphologie der vergangenen Jahre. Betroffene dürfen auf klarere Behandlungsstandards, bessere Versorgungspfade und eine stärkere wissenschaftliche Grundlage für Diagnostik und Therapie hoffen. Das Lymphödem rückt damit weiter in den Fokus der medizinischen Versorgung – ein wichtiger Schritt für Millionen Patientinnen und Patienten.
Quelle: G-BA Innovationsfonds, AWMF, Gesellschaft Deutschsprachiger Lymphologen (GDL), Fachkongresse und lymphologische Fachgesellschaften.
Warum fällt es uns Frauen mit Lipödem eigentlich so schwer, Frieden mit unserem Körper zu schließen? Diese Frage beschäftigt mich schon seit vielen Jahren. Früher war ich fest davon überzeugt, dass sich dieses Gefühl irgendwann von allein verändern würde.
Dann, wenn ich weniger Schmerzen hätte, meine Beine anders aussehen würden, ich abgenommen hätte oder meine Liposuktionen endlich hinter mir lägen. Ich dachte wirklich: Wenn sich mein Körper verändert, dann verändert sich automatisch auch mein Blick auf mich selbst.
Mit der neuen Kassenregelung spielen Gewicht und Körperzusammensetzung eine zentrale Rolle.
Die aktuellen Regeln:
BMI unter 32: regulär möglich
BMI 32–35: zusätzliche WHtR-Prüfung
BMI über 35: zuerst Adipositastherapie
BMI ab 40: in der Regel keine OP
Liposuktion bei Lipödem: Jetzt offiziell Kassenleistung
Für viele Betroffene ist es ein Meilenstein: Seit dem 1. Juli 2026 kann die Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I bis III regulär über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Damit endet die frühere Sonderregelung, die überwiegend nur für Stadium III galt. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss sowie die Anpassung des EBM.
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