Für viele Betroffene ist es ein Meilenstein: Seit dem 1. Juli 2026 kann die Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I bis III regulär über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Damit endet die frühere Sonderregelung, die überwiegend nur für Stadium III galt. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss sowie die Anpassung des EBM.
Die wichtigsten Neuerungen:
Das bedeutet: Der Zugang zur Behandlung wird einfacher – aber nicht automatisch.
Viele Betroffene hoffen nun auf schnellere Hilfe. Trotzdem bleiben Wartezeiten, da nicht alle Operateure bereits zugelassen oder ausreichend qualifiziert sind.
Unser Tipp: Frühzeitig Unterlagen sammeln und konservative Therapie dokumentieren.
Mit der neuen Kassenregelung spielen Gewicht und Körperzusammensetzung eine zentrale Rolle.
Die aktuellen Regeln:
BMI unter 32: regulär möglich
BMI 32–35: zusätzliche WHtR-Prüfung
BMI über 35: zuerst Adipositastherapie
BMI ab 40: in der Regel keine OP
Ohne konservative Therapie keine Liposuktion
Auch 2026 bleibt klar: Vor einer Liposuktion muss eine mindestens sechsmonatige konservative Behandlung erfolgt sein. Diese Voraussetzung ist gesetzlich festgelegt.
Was zählt als konservative Therapie?
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