Mit der neuen Kassenregelung spielen Gewicht und Körperzusammensetzung eine zentrale Rolle.
Die aktuellen Regeln:
Diese Vorgaben sollen helfen, Lipödem und Adipositas besser voneinander abzugrenzen.
Viele Patientinnen scheitern aktuell nicht an der Diagnose, sondern an den BMI-Kriterien.
Deshalb wichtig:
Frühzeitig Gewicht stabilisieren und ärztlich begleiten lassen.
Lassen Sie Ihren BMI und Ihre Waist-to-Height-Ratio frühzeitig prüfen. So vermeiden Sie spätere Überraschungen.
Ohne konservative Therapie keine Liposuktion
Auch 2026 bleibt klar: Vor einer Liposuktion muss eine mindestens sechsmonatige konservative Behandlung erfolgt sein. Diese Voraussetzung ist gesetzlich festgelegt.
Was zählt als konservative Therapie?
Liposuktion bei Lipödem: Jetzt offiziell Kassenleistung
Für viele Betroffene ist es ein Meilenstein: Seit dem 1. Juli 2026 kann die Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I bis III regulär über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Damit endet die frühere Sonderregelung, die überwiegend nur für Stadium III galt. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss sowie die Anpassung des EBM.
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