Meilenstein für Lipödem-Betroffene: Liposuktion ab Juli 2026 auch bei Stadium I und II Kassenleistung

Gute Nachrichten für Millionen von Frauen mit Lipödem: Ab dem 1. Juli 2026 kann die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium als ambulante Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die erforderlichen Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Damit wird eine wichtige Versorgungslücke für Patientinnen in den Stadien I und II geschlossen.

Liposuktion künftig für alle Stadien des Lipödems

Bislang war die Kostenübernahme der Liposuktion durch die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich auf Patientinnen mit einem Lipödem im Stadium III beschränkt. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juli 2025 wurde die operative Behandlung als Regelleistung für alle Stadien anerkannt. Für die praktische Umsetzung im ambulanten Bereich mussten jedoch zunächst entsprechende EBM-Ziffern geschaffen werden.

Mit dem jetzt gefassten Beschluss können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Liposuktion ab Juli 2026 auch bei Patientinnen mit Lipödem im Stadium I und II zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen und abrechnen.

Welche Voraussetzungen gelten weiterhin?

Die Erweiterung der Leistung bedeutet nicht, dass jede Liposuktion automatisch von der Krankenkasse übernommen wird. Wie bereits vom G-BA festgelegt, müssen weiterhin bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

  • eine gesicherte Diagnose Lipödem,
  • anhaltende Beschwerden wie Schmerzen und Druckempfindlichkeit,
  • ein mindestens sechsmonatiger konservativer Therapieversuch,
  • keine ausreichende Besserung durch Kompressionstherapie, Bewegungstherapie und weitere konservative Maßnahmen,
  • die Einhaltung der Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie.

Die Liposuktion bleibt damit Teil eines umfassenden Behandlungskonzeptes und ersetzt nicht die konservative Therapie.

Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene?

Für viele Frauen mit Lipödem ist die Entscheidung ein bedeutender Fortschritt. Zahlreiche Patientinnen leiden bereits in den frühen Stadien unter erheblichen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einer eingeschränkten Lebensqualität. Die bisherige Beschränkung auf Stadium III wurde von Betroffenenverbänden und Fachgesellschaften seit Jahren kritisiert.

Durch die neue Regelung erhalten nun auch Patientinnen in Stadium I und II einen regulären Zugang zu einer operativen Behandlung, wenn konservative Maßnahmen nicht ausreichend helfen. Studien wie die LIPLEG-Studie hatten gezeigt, dass die Liposuktion Beschwerden reduzieren und die Lebensqualität verbessern kann.

Herausforderung bleibt die Versorgung

Trotz der erfreulichen Entwicklung bleibt abzuwarten, wie schnell ausreichend Behandlungsangebote entstehen. Fachleute weisen darauf hin, dass die Vergütungshöhe und die Qualitätsanforderungen Einfluss darauf haben werden, wie viele Kliniken und Vertragsärzte die Behandlung tatsächlich anbieten können. Bereits heute bestehen in vielen Regionen lange Wartezeiten auf Liposuktionen bei Lipödem.

Fazit

Mit der Einführung der EBM-Leistung ab Juli 2026 wird ein wichtiger Schritt für die Versorgung von Lipödem-Patientinnen umgesetzt. Die Liposuktion steht künftig grundsätzlich in allen Stadien des Lipödems als Kassenleistung zur Verfügung, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele Betroffene bedeutet dies eine neue Perspektive auf eine wirksame Behandlung ihrer Beschwerden und eine Verbesserung ihrer Lebensqualität.


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